Beleuchtung

Als Beleuchtung wird die Erhellung und Ausleuchtung eines Raumes/Objektes mit künstlichem Licht bezeichnet. Mit den Begriffen Sonnen- bzw. Tageslicht hingegen sind ausschließlich Erhellungen durch Fenster oder Oberlichter gemeint – in diesem Falle spricht man von Belichtung. Lampen mit sehr hohem Lux-Wert und bestimmter Lichtfarbe werden gern Tageslichtlampen genannt.

Besondere Bedeutung nach den Richtwerten und Bestimmungen zum Arbeitsschutz sowie zur Erhaltung von Gesundheit und Konzentrationsfähigkeit der Mitarbeiter wird einer passablen Arbeitsplatzbeleuchtung zugemessen. Die wichtigsten Aspekte zur Beurteilung der Arbeitsplatzbeleuchtung im Sinne von unbeeinträchtigter Gesundheit und Arbeitsschutz sind die Beleuchtungsstärke, die Lichtfarbe, der Reflektionsgrad von Decke, Wand und Boden auf die Arbeitsfläche in Bezug zur Sehaufgabe, die Beleuchtungsart und sichere Blendfreiheit. Sogenannte Tageslichtlampen (Farbtemperatur 5.000 Kelvin) schaffen eine sehkomfortable und ermüdungsfreie Arbeitsatmosphäre.