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Prallschutz

Prallschutz, auch Anfahrschutz, als z. B. Regalschutz, Pfostenschutz, Eckschutz eingesetzt, bestehen meist aus gelbschwarz lackiertem Stahlblech. Sie sind für ortsfeste Regale zwingend vorgeschrieben, wenn Flurförderfahrzeuge eingesetzt werden. Meist in Winkel- oder U-Form verwendet. Sie sorgen für Arbeitssicherheit und schützen z. B. Regale vor Beschädigungen. Die Berufsgenossenschaftliche Regelung für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGR 234, die die ehemalige Regelung ZH1/428 ersetzt, schreibt nach EU-Sicherheitsrichtlinien sogar einen Anfahrschutz vor, und zwar in den Bereichen, in denen Lagereinrichtungen eingesetzt werden. Anfahrschutz muss gelb (RAL 1003) /schwarz gestreift sein. Die Streifen müssen hierbei in einem Winkel von 45° angeordnet sein und ungefähr die gleichen Abmessungen aufweisen. Mehr als die Hälfte der Fläche des Prallschutzes muss in Gelb gehalten sein. Der Anfahrschutz muss mindestens 400 Nm aufnehmen, dann entspricht er den Anforderungen an den Energieabfang. Dazu sollten sie der DIN 4844 entsprechen. Winkelige Anfahrschütze schützen 2 Seiten, Prallschutz in U-Form schützt drei Seiten. Die Wirksamkeit des Anfahrschutzes hängt nicht unerheblich von seiner Verankerung im Boden ab. Dazu dienen geeignete Anker und Dübel. Wir handeln mit neuen und gebrauchten Anfahrschützen in allen denkbaren Ausführungen für jeden möglichen Einsatz.

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