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Regalprüfung

Verpflichtende Sicherheitsvorkehrung – die Regalprüfung



Da Regale und deren Einrichtungen im Bereich der Lagertechnik als Arbeitsmittel gelten, unterliegt jegliche Regalanlage zum einen der BGR 234, zum anderen der Betriebssicherheitsverordnung sowie der differenzierten Überprüfung nach DIN EN15635.



Jedes Unternehmen, welches mit Regalsystemen ausgestattet ist (ganz gleich, ob Palettenregal oder eine andere Ausführung), hat die Pflicht, mindestens alle 12 Monate eine fachmännische Regalinspektion durch geprüfte Experten vornehmen zu lassen. Notwendig ist diese Maßnahme, um mögliche Gefahren zu erkennen und im Anschluss an die Regalinspektion weitestgehend ausschließen zu können. Befähigte Regalprüfer inspizieren auf Grundlage der DIN EN15635 – sie sind etwaigen Sicherheitslücken auf der Spur, die für Mensch und Ware bezüglich der Regalbefüllung ein Gefahrenrisiko bedeuten (Überbelastung, unsachgemäße Befüllung, unpassende Regalanlage etc.).



Zwischenzeitliche Überprüfungen sind einmal wöchentlich eigenständig vorzunehmen.


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