Der Hersteller von Regalen muss nach DIN 18800 (Publikation: Handwerkskammer Lübeck) eine Herstellerqualifikation für das Schweißen nachweisen. Dies erfordert eine ständige Produktionsüberwachung und stellt höchste Ansprüche an Material und Herstellungsprozess, um die Qualität der Ware zu garantieren.
Betreiberbezogene Vorschriften
Aber auch Betreiber von Regalsystemen unterliegen der Vorschrift DIN EN 15635 (Publikation: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe) für regelmäßige Überprüfungen von Lagereinrichtungen. Sobald die Regalhöhe das 4-fache der Regaltiefe übersteigt sollte eine nach der Betriebssicherheitsverordnung „befähigte Person“ die Sicherung des Regalsystems überprüfen.
Die nachfolgende Tabelle soll den Sachverhalt der DIN EN 15635 Norm verdeutlichen: