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EN 15635

Die Norm DIN EN 15635, die europaweite Gültigkeit besitzt, beschreibt die regelmäßige Überprüfung von Lagereinrichtungen.
Der Arbeitgeber hat dazu eine nach der Betriebssicherheitsverordnung „befähigte Person“ mit der Kontrolle der Lagereinrichtungen zu beauftragen.

Dabei gilt: Die Sicherung von Regalen ist verpflichtend, sobald die Regalhöhe das 4-fache der Regaltiefe übersteigt. Regalsysteme ab 3.000 mm Höhe müssen jedoch generell mit Bodenbefestigungen gesichert werden, auch wenn das 4:1-Verhältnis von Regalhöhe zu Regaltiefe unterschritten wird. Bei ausreichend miteinander verschraubten Doppel-Regalen werden die Regaltiefen addiert, weswegen bis auf wenige Ausnahmefälle keine zusätzliche Sicherung angebracht werden muss.

Durch die Reduktion des Verhältnisses von Höhe zu Tiefe von ursprünglich 5:1 auf 4:1 soll die betriebliche Sicherheit von produzierenden Unternehmen europaweit gesteigert werden. Um die Sicherheit von Arbeitnehmern in Lagerhallen und Produktionen zu schützen und zu gewährleisten, sind Regalprüfungen und eine ständige Kontrolle von Fachbodenregalen, Schraub- und Steckregalen, Palettenregalen und allen weiteren Lagereinrichtungen unerlässlich.

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